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Plausibilitätsprüfung

Bevor notwendige Reparaturen ausgeführt werden, prüft der beauftragte Glasermeister, ob der Schaden durch die Glasversicherung gedeckt ist.

 

Kratzer, blind gewordene Fenster oder Fälle, die z.B. auf Einbaufehler bzw. Mängel an der Einfassung der Altverglasung zurückzuführen sind, können somit frühzeitig erkannt werden. Durch Rücksprache mit dem beauftragenden Versicherer wird die weitere Vorgehensweise abgestimmt.